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Kirche Sankt Aldgundis
Das Bußsakrament
von Pfarrer Dr. Antoine Cilumba Cimbumba Ndayango
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Es gehört zur menschlichen Grunderfahrung, dass jeder normale Mensch das Gute verfehlt, das er kennt. Das heißt, der Verstoß gegen das Gute und das Sich-schuldig-machen ist menschlich („errare humanum est“). Dadurch gerät der Mensch in die Krise mit seinem Gewissen und macht die Erfahrung, der Vergebung bedürftig zu sein. Dafür muss er aber sein Schuldigwerden erkennen, sich dazu bekennen und Buße tun. Die Buße, die er tut, zielt darauf, zur Verhältnisänderung und zu einem neuen Anfang zu gelangen.
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Von dieser menschlichen Grunderfahrung gehen alle Religionen aus – zumindest die Offenbarungsreligionen -, weil sie darum wissen, dass der Mensch die Werte, auf die er von der Schöpfung her angelegt ist, verletzen kann. Sie sind darin einig, dass die Beeinträchtigung von Werten zum einen die Neigung zum Böse offenkundig macht und zum andern die Chance gibt, für Umkehr und für Gott offen zu sein. Wie diese Offenheit in der Wahrnehmung von Umkehrmöglichkeit und Lebensverhältnisänderung umgesetzt werden kann, darüber scheiden sich die Geister. Das katholische Christentum bietet dafür das Bußsakrament als Weg der Versöhnung mit sich selbst, mit anderen Menschen, mit der Schöpfung und mit Gott.
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Das Bußsakrament lässt sich in die lange jüdisch-christliche Tradition gut einordnen. Diese setzt voraus, dass sich der Mensch von Anfang an gegen den Willen Gottes, seines Schöpfers und gegen die von ihm angelegte Ordnung (Harmonie) empörte, Widerstand gegen Gott und Widerspruch zum Guten entwickelt hat. Dies hat die ihm vertraute Gemeinschaft mit Gott und seinen Geschöpfen zerstört (vgl. Gen 3). Das biblisch-theologische Wort dafür hat den Sinn von Verfehlung, die auch Sünde genannt wird. Von Verfehlung oder Sünde des Menschen erzählt die Bibel genügend, und die lange jüdisch-christliche Tradition kann davon ein Lied singen. Demnach ist Sünde Treulosigkeit, Undankbarkeit und Verstoß gegen die Anweisungen Gottes, d.h. gegen Gerechtigkeit und Liebe (vgl. u.a. Jes 1,10f; 5,8f; Jer 5,9; Am 2;6; Hos 12; Mi 3,7; 7,1f; Mt 5,20.43f; 18,15f; 23; 25, 41-46; Lk 15,18f; Joh 16,8-11; Röm 3; 5; 7; 9-11: 1 Joh 3,14).
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Die jüdisch-christliche Tradition lehrt auf der anderen Seite, dass es möglich ist, das falsche Verhalten zu ändern, die ursprüngliche Ordnung und Harmonie wiederherzustellen und damit das richtige Verhalten wiederzuerlangen. Dafür steht das Bußsakrament, das durch „Leistung“ kultischer Art (Sündenbekenntnis, Bußakt, Vergebungsspruch) und Wiedergutmachung besteht. Dadurch erfährt der Sünder das Erbarmen und empfängt den Segen, wobei Erbarmen und Segen kein Verdienst des Pönitenten (Büßender, Beichtender) ist, sondern Ausdruck der gnadenhaften Zuwendung Gottes zu gläubigen Menschen (vgl. u.a. Jer 31,31-35; Ez 36,26-28; Joel 2; Mal 3; Klgl 5,21; Mt 1,4f; 3,2f; 4,17). Auf diese göttliche Zuwendung griff Jesus, der endgültige Heilsvermittler, zurück, indem er Sündern und Sünderinnen Vergebung schenkte und es noch heute durch die sakramentale Handlung der Kirche tut. Das heißt, wie er damals Sünder und Verlorene Israels zur Umkehr und zum Glauben an das Evangelium aufrief und ihnen die Gottesherrschaft bot (Mk 1,15 // Mt 4,17; vgl. u.a. Mt 9,9; 12,7; Lk 7,36f; 15; Joh 8,3f), so handelt er heute in seiner Kirche weiter. Damit führt er durch die Kirche die jüdisch-christliche Lehre weiter, nach der Gott nicht den Tod, sondern Segen und Lebensfülle will (Dtn 28; 30,11f: vgl. Joh 3, 16). So wirkt das Bußsakrament – genauso wie andere Sakramente - „ex opere operato“, das heißt, ganz unabhängig von der Person des Spenders (des ordinierten Amtsträgers).
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Die apostolische und nachapostolische Tradition hat die Notwendigkeit der Umkehr und die Annahme des Erbarmens Gottes durch Jesus Christus verkündet. Die Kirche tut es heute weiter. Wie im Judentum, in dem durch Bußakte wie den Jom Kippur ("Tag der Sühne"), so bietet die katholische Kirche das Bußsakrament, aber nicht wie damals am Jom Kippur, an dem allgemein die Sünden von allen symbolisch auf einen Bock geladen wurden und damit in die Wüste geschickt, sondern eine rituelle Handlung, in der Sündenbekenner persönlich im Rahmen eines Gesprächs unter vier Augen beichtet, um Vergebung bittet und Versöhnung durch Absolution erfährt.
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Die Rolle des ordinierten Amtsträgers bei der Sündenvergebung lässt sich in die traditionell biblisch-theologisch-liturgisch-pastorale Vermittlungsrolle der Kirche einordnen, und damit in die Heilsgeschichte überhaupt (die Geschichte der Heilsvermittlung durch Menschen, die Gott nach wie vor ruft). Dass das Bußsakrament heute in die Krise geraten ist, ist eine große Herausforderung, nicht nur für die Institution Kirche, sondern auch für die Gläubigen: Die Kirche hat die Aufgabe, es inhaltlich und praktisch wieder glaubwürdig und attraktiv zu machen („Ritus und Formeln des Bußsakramentes sollen so revidiert werden, dass sie Natur und Wirkung des Sakramentes deutlicher ausdrücken“, empfiehlt das II. Vatikanische Konzil: Konstitution über die heilige Liturgie, Nr. 72). Alle stehen vor der Frage nach der Rückbesinnung auf die fehlerhafte Natur des Menschen und seine Bedürftigkeit nach (Aus)Versöhnung, Vergebung und Heilung.
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Eins bleibt auf jeden Fall vertretbar, nämlich, dass die Bußpraxis kein Entwurf zur Unterwerfung des Menschen, sondern ein Angebot für die Hinkehr des Menschen zu seinem wahren Wesen und seinem wirklichen Selbst ist, gegen jegliche Suche nach Selbstherrlichkeit und Selbstgerechtigkeit.